Gut zu wissen:Ausbildung nach Aupairjahr

Werfen wir einen Blick auf unser fiktives Beispiel: Alessia kommt aus Italien. Sie betreut in Düsseldorf während ihres Au-Pair-Jahres ein Kind Ihrer Gastfamilie und möchte auch später beruflich mit Kindern arbeiten, am liebsten als Erzieherin. Wir Sinnstifterinnen beraten sie zu allen nötigen Schritten. Für sie gelten die gleichen Bedingungen für die Aufnahme einer Ausbildung, wie für Bewerber*innen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wobei sie noch einige Punkte beachten muss:
1. Sie hat in Italien ihr Abitur gemacht. Dieses muss sie von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkennen lassen. Auf dieser Internetseite, findet sie alle nötigen Informationen dazu: https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-und-schulverwaltung/zeugnisanerkennung
2. Wie für alle anderen Abiturient*innen gilt auch für sie als Voraussetzung, dass sie 240 Stunden Praxiserfahrung in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung nachweisen kann. Sie könnte diese Praxiszeiten in Italien erwerben und muss diese nachweisen können. Für Alessia ist es aber praktischer, während der Zeit des Au-Pair-Jahres die Stunden in Deutschland zu absolvieren. Sie spricht mit Ihrer Gastfamilie darüber. Gemeinsam beschließen sie: morgens wenn das zu betreuende Kind im Kindergarten ist, hat sie freie Zeit. So kommt es, dass sie mehrere Wochen im Kindergarten des Gastfamilienkindes ihr Praktikum machen darf. Wenn Sie um 15:00 Uhr Feierabend hat, nimmt sie den Kleinen mit nach Hause. Da Alessia für dieses Praktikum keine Praktikumsvergütung erhält, ist sie froh, noch keine eigene Wohnung finanzieren zu müssen.
3. Nachdem sie das anerkannte Zeugnis und die Praxiszeiten nachweisen kann, gibt das Berufskolleg ihr auch schnell die Zusage für einen Schulplatz ihrer praxisintegrierten Ausbildung.
4. Jetzt fehlt ihr nur noch ein Praxisplatz für die praxisintegrierte Ausbildung. Über die Sinnstifterinnen kam sie zu einem Kindergarten, der in dem Stadtteil liegt, in dem sie bald eine kleine Wohnung mieten möchte.
Alessia ist rundum glücklich. Sie hat innerhalb kürzester Zeit ein Vorpraktikum, einen Schulplatz und einen Praxisplatz für die praxisintegrierte Ausbildung bekommen.
Sobald sie in ihre eigene Wohnung zieht darf sie nicht vergessen, beim Einwohnermeldeamt ihre Adresse an- bzw. umzumelden. Hier findet sie alle Informationen zu diesem Thema.
Da Alessias Heimatland Italien zur EU gehört, gilt die EU-Freizügigkeit. Sie liest nochmal nach, ob sie noch etwas Anderes beachten muss. Nein, alles erledigt!
Um auf die Anfangsfrage zurück zu kommen: Vom Au-Pair-Jahr in Deutschland direkt in die Erzieherausbildung: Geht das? Ja, es geht, und das sogar problemlos.