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Traumberuf
Kindheitspädagog*in

Die Aufgaben von Kindheitspädagog*innen richten sich auf die familiäre und öffentliche Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit, die Lebenswelten, Kulturen und Lebensbedingungen von Kindern und Familien sowie die Zusammenarbeit mit Familien aus. Ihre Tätigkeit schließt die wissenschaftlich begründete und kritische Reflexion gesellschaftlicher Bedingungen von Kindheit und Familie ein.

Was machen Kindheitspädagog*innen?

Kindheitspädagog*innen fördern (Klein-)Kinder auf der Grundlage verlässlicher Beziehungen in individuellen und sozialen Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Sie schützen die Rechte von Kindern und wirken allen Gefährdungen des Kindeswohls sowie allen Formen der Diskriminierung und Benachteiligung entgegen. Sie arbeiten partnerschaftlich mit Eltern zusammen, beraten Familien und entwickeln Angebote für Familien.


Gesellschaftliche und politische Entwicklungen reflektieren sie kritisch. Menschen- und Kinderrechte, soziale Gerechtigkeit, die Wertschätzung von Diversität, die Realisierung von Inklusion und Prinzipien der Nachhaltigkeit sind Fokus ihrer Tätigkeit. Daher setzen sie sich für gute und gerechte Lebensbedingungen für alle Kinder und ihre Familien, sowie für kinder- und familienfreundliche Institutionen und Lebensräume ein.


Sie setzen sich in pädagogischen und politischen Organisationen, bei Trägern, Verbänden, Stiftungen etc. fachlich und politisch dafür ein, die Aufgabenbereiche der Kindheitspädagogik mit zu gestalten und weiter zu entwickeln. Aufgrund ihrer wissenschaftlichen Ausbildung können sie zusätzlich durch Grundlagen-, Praxis- und Evaluationsforschung zur Generierung von Erkenntnissen und Qualitätsentwicklung in Feldern der Pädagogik der Kindheit beitragen.

Wo arbeiten Kindheitspädagog*innen?

Kindheitspädagogische Kernhandlungsfelder sind:

  • Kindertageseinrichtungen, (Offene) Ganztagsschulen, die Familienbildung und -beratung sowie der Kinderschutz.

  • Angebots- und Einrichtungsformen wie Familienzentren und Bildungshäuser, Mehrgenerationenarbeit und Frühe Hilfen oder kommunale Vernetzungsstrukturen.

  • Frühförderung sowie Ferienerholung und Freizeitpädagogik mit Kindern

  • wissenschaftlich fundierte Entwicklungs- und (Praxis-) Forschungsprojekten an Hochschulen und Forschungsinstituten

Was verdienen Kindheitspädagog*innen?

Kindheitspädagog*innen können als Erzieher/in arbeiten und erhalten dann auch das Gehalt von Erzieher*innen. Sie verdienen beispielsweise mit einer Vollzeitstelle in einer Kindertagesstätte:

  • im 1. Berufsjahr: pro Monat 3.526,31 € brutto

  • etwa ab dem 18. Berufsjahr: pro Monat bis 4409,39€ brutto

 

Erzieher*innen werden meist in Stufe S8a (AVR bzw. KAVO) eingruppiert.

 

Stand: 3/2024 (Die individuelle Bezahlung kann abweichen)

Darüber hinaus stehen Kindheitspädagog*innen noch weitaus mehr Stellen offen, als Erzieher*innen. Das Gehalt kann je nach Tätigkeit noch höher sein. Verantwortungsvollere Tätigkeiten (z. B. als Einrichtungsleitung oder in Forschung und Lehre) erfordern zudem meist Berufserfahrung oder einen Masterabschluss.

Der aktuelle Anteil von fünf Prozent akademisch ausgebildeter Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen wird in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen, da rund 70% der Absolvent*innen aus den Studiengängen der Kindheitspädagogik in Kindertagesstätten tätig werden.

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Stefanie Kaule
Sinnstifterin

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N.N.
 

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