Kindheitspädagog*innen entwickeln und gestalten die pädagogische Arbeit mit Kindern z.B. in Kindertageseinrichtungen. Sie leiten und betreuen Gruppen, die sich aus Kindern unterschiedlicher Entwicklungsstufen, sozialer und familiärer Hintergründe zusammensetzen. Dabei gehen sie auf die Einzelnen ein, analysieren Fortschritte oder Schwierigkeiten und suchen Lösungswege. Gleichzeitig fördern sie auch das soziale Miteinander und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen. Sie arbeiten eng mit Erzieher*innen oder therapeutischen Fachkräften sowie den Erziehungsberechtigten zusammen. Wenn sie in frühpädagogischen oder sozialen Einrichtungen Leitungsfunktionen wahrnehmen, wirken sie mit bei der Gestaltung des pädagogischen Gesamtkonzepts, erledigen betriebswirtschaftliche Aufgaben, planen den Personaleinsatz und repräsentieren die Einrichtung nach außen. In Wissenschaft und Forschung befassen sie sich z.B. mit Fragestellungen der Bildungsforschung, verfassen Publikationen und führen Lehrveranstaltungen durch.
Kindheitspädagog*innen sind in Kitas oft in Leitungs- oder Funktionsstellen tätig. Sie dürfen den Aufgabenbereich der Erzieher*innen übernehmen, außerdem stehen ihnen zusätzliche Arbeitsfelder offen, z.B. beim Jugendamt, den Frühen Hilfen und in Beratungsstellen. Kindheitspädagog*innen arbeiten auch in Familienbildungsstätten, in Ganztagsschulen, als Lehrkräfte an Berufsfachschulen für Kinderpflege und Fachakademien für Sozialpädagogik, als Fachberaterinnen und Fachberater für Kitas. Nach dem Masterabschluss und der Promotion können sie einen wissenschaftlichen Berufsweg einschlagen und auch Professor*in werden.