Eine dieser Voraussetzung muss erfüllt sein:
Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialhelfer/in, Heilerziehungshelfer/in) und die erfolgreich abgelegte Fachoberschulreife (FOR/mittlerer Schulabschluss)
oder
der Abschluss der Fachhochschulreife an einer höheren Berufsfachschule oder einer Fachoberschule im Sozial- und Gesundheitswesen
oder
eine nicht einschlägige Berufsausbildung in Verbindung mit einem einschlägigen Praktikum von mind. 240 Stunden (in Teilzeit mind. 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung und die erfolgreich abgelegte Fachoberschulreife (FOR/mittlerer Schulabschluss)
oder
eine Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife/Abitur) oder Fachhochschulreife sowie eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 240 Stunden ( in Teilzeit mind. 20 Wochenstunden) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung.
Zur Aufnahme der konsekutiven Ausbildung ist eine Bewerbung bei einer Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik nötig. Wie Du Dich bewirbst kannst Du auf den INternetseiten der Fachschulen nachlesen. Bewerbungen sind meist schon viele Monate vor Ausbildungsbeginn sinnvoll. Dein Abschlusszeugnis reichst du nach, falls Du es noch nicht hast.
Hinweis:
Welche Deutschkenntnisse Personen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch brauchen, ist in
der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nicht geregelt. Die Fachschulen stellen die sprachliche
Eignung fest.
Es ist hilfreich, zu Beginn der Ausbildung über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B2 -
besser noch C1 – zu verfügen. So sind die hohen sprachlichen Anforderungen der Fachschule zu
bewältigen.